Flüchtlinge – Fragen und Antworten (OÖ Gemeindebund)

Flüchtlinge – Fragen und Antworten (OÖ Gemeindebund)

Wie kommt ein zu versorgender Asylwerber überhaupt nach Oberösterreich in eine Gemeinde?

Stellt ein Fremder einen Asylantrag, dann wird er zur Erstabklärung vorerst in eine Erstaufnahmestelle des Bundes verbracht. Ergibt diese die Zuständigkeit Österreichs zur Führung des Asylverfahrens, dann wird der Asylwerber in eine Unterkunft eines Bundeslandes überstellt; vorrangig in jenes Bundesland, das seine Versorgungsquote nicht erfüllt.

Was bedeutet das neue flexible Grundversorgungsmodell?

Stellt ein Fremder einen Asylantrag, wird er nicht mehr wie bisher sofort nach Thalham oder Traiskirchen, sondern in ein Verteilungsquartier des Bundes gebracht. Ein solches Verteilungsquartier soll es in jedem Bundesland geben. Dies soll eine gerechtere Verteilung der Asylwerber auf das gesamte Bundesgebiet gewährleisten. Sollte ein Bundesland die Quote nicht erfüllen, dann hat die Bundesministerin für Inneres das Recht, ohne Zustimmung des betroffenen Landes und der Gemeinde dort ein Bundesquartier zu errichten.

Auf welche Leistungen haben Asylwerber nach der Grundversorgungsvereinbarung Anspruch?

Unterbringung in geeigneten Unterkünften, Verpflegung, Taschengeld in organisierten Unterkünften, Krankenversicherung, Information, Beratung und soziale Betreuung, Transportkosten, Schülerfreifahrt, Bekleidungshilfe, Schulbedarfshilfe. 

Was ist eigentlich ein Asylwerber?

Von einem Asylwerber spricht man von der Asylantragstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens. Während des Asylverfahrens hat der Asylwerber ein vorläufiges Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Grundversorgung.

Hat ein hilfsbedürftiger Asylwerber Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Der hilfsbedürftige Asylwerber bekommt nur Grundversorgung und hat keinen Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Was ist ein Asylberechtigter?

Wird einem Asylwerber aufgrund von festgestellten Fluchtgründen, die in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen sind, der Flüchtlingsstatus zuerkannt, spricht man von einem Asylberechtigten. Einen solchen Fluchtgrund könnte zum Beispiel eine politische Verfolgung im Herkunftsland darstellen. Mit dieser Statuszuerkennung erwirbt der Fremde ein dauerndes Aufenthaltsrecht in Österreich. Als Asylberechtigter hat der Fremde den freien und vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und Anspruch auf Sozialleistungen wie ein Österreicher (z. B. bedarfsorientiere Mindestsicherung, Familienbeihilfe usw.). Insbesondere kann sich der Fremde auch völlig frei in Österreich bewegen.

Was passiert, wenn ein Asylverfahren abgeschlossen ist?

Wurde das Asylverfahren für den Asylwerber negativ abgeschlossen, dann hat der Fremde grundsätzlich freiwillig in den Herkunftsstaat zurückzureisen oder er wird von der Fremdenbehörde abgeschoben. Kann er aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden, kann er weiterhin in der Grundversorgung versorgt werden. Wird das Asylverfahren für den Fremden positiv entschieden und wird er dadurch als Flüchtling anerkannt (Status des Asylberechtigten), dann erwirbt der Fremde ein dauerndes Aufenthaltsrecht in Österreich.

Wer ist in OÖ für die Grundversorgung von Asylwerbern überhaupt zuständig?

Politisch ist für die Grundversorgung Landesrätin Mag. Gertraud Jahn zuständig. Auf Verwaltungsebene liegt die Zuständigkeit beim Amt der OÖ Landesregierung, Referat Grundversorgung für Fremde. Für unbegleitete minderjährige Fremde ist die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe zuständig.

Wo kann man sich bei Fragen oder Problemen hinwenden?

Im Falle von Fragen und notwendigen Lösungen im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern steht Ihnen die Abteilung Soziales beim Amt der OÖ Landesregierung jederzeit zur Verfügung. Die Koordination in den Bezirken liegt bei den Bezirkshauptmannschaften.

Welche finanziellen Beiträge haben die Gemeinden bei Grundversorgung von Asylwerber zu leisten?

Die Gemeinden haben keinerlei Beiträge zu leisten. Sämtliche Kosten der Versorgung von Asylwerbern oder sonstigen Grundversorgten teilen sich der Bund und die Bundesländer im Verhältnis von 60:40 Prozent. Dauert ein Asylverfahren über 1 Jahr, dann trägt der Bund ab diesem Zeitpunkt 100% der Kosten.

Werden die Asylwerber in Bundesbetreuungsstellen der Quote des Bundeslandes zugezählt?
Befindet sich der Asylwerber in einer Erstaufnahmestelle oder einem Verteilungsquartier oder sonstigem Flüchtlingsquartier des Bundes werden diese Plätze natürlich dem Bundesland angerechnet, auf dessen Landesgebiet sich die Bundeseinrichtung befindet. Dies deshalb, weil durch dieses Bundesquartier die jeweilige Infrastruktur des betroffenen Bundeslandes (Kindergarten, Schule, Sicherheit, Krankenhäuser usw.) genützt wird. Darüber hinaus gibt es nur in zwei Bundesländern eine Erstaufnahmestelle und wären im Falle einer Nichteinrechnung dieser Plätze diese Bundesländer (so auch OÖ) natürlich benachteiligt.

Welche Versorgungsformen gibt es in der Grundversorgung?
Es gibt die organisierte Unterbringung und private Unterbringung.
a) organisierte Unterbringung
Hier sucht das Land OÖ einen Quartierbetreiber als Vertragspartner (z.B. Gastgewerbebetrieb), der für das Land OÖ auf Vertragsbasis Asylwerber versorgt. Man unterscheidet dabei unter Vollversorgung und Selbstversorgung. Bei der Vollversorgung muss der Quartierbetreiber den Asylwerbern Frühstück, Mittagessen und Abendessen verabreichen (Fremder kocht nicht selbst, sondern es kocht der Quartierbetreiber). Der Asylwerber bekommt € 40,- Taschengeld pro Monat.
Der Tagsatz, den der Betreiber eines Vollversorgerquartieres für jeden Asylwerber erhält, liegt bei € 19,-.
Im Gegensatz dazu kochen sich die Asylwerber bei der Selbstversorgung selbst und bekommen für die Beschaffung der Lebensmittel € 5,50 pro Tag und Person (kein Taschengeld).
Der Tagsatz, den der Betreiber eines Selbstversorgerquartieres für jeden Asylwerber erhält, beträgt € 17,-. In diesen Beträgen sind die € 5,50, die er den Fremden auszahlen muss, bereits inkludiert.
Betrieben können sein organisierte Unterkünfte von der Caritas, der Volkshilfe, der Diakonie, dem Verein SOS Menschenrechte, dem Roten Kreuz und auch private Betreiber. Es erfolgt eine mobile soziale Betreuung durch die Volkshilfe und die Caritas. Mitarbeiter/innen dieser beiden Einrichtungen besuchen im Rahmen der mobilen Betreuung die Asylwerber vor Ort in den organisierten Quartieren. Diese Betreuungsleistung gibt es bei privater Unterbringung nicht.
b) private Unterbringung
Bei der privaten Unterbringung sucht sich das Land OÖ keinen Vertragspartner, sondern der Fremde sucht sich selbst eine Wohnung und einen Vermieter und schließt mit diesem einen Mietvertrag. Diese Art der Unterbringung wird dann als sinnvoll erachtet, wenn sich die Asylwerber bereits länger in Österreich aufhalten und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Die Unterstützung in einer privaten Unterkunft ist von der Grundversorgungsstelle des Landes OÖ zu überprüfen und bedarf auch deren Zustimmung. Für diese Versorgungsform (privater Unterbringung) gibt es keine mobile Betreuung durch die Betreuungsorganisationen.
Geldleistungen erhält ein Asylwerber bei privater Unterbringung:
Einzelperson: Mietzuschuss: € 120,- (monatlich), Verpflegungszuschuss: € 200,- (monatlich), Bekleidung:€ 50,- (jährlich), Schulbedarf: € 200,- (jährlich)
Familie: Mietzuschuss: € 240,- (monatlich), Verpflegungszuschuss für Erwachsene: € 200,- (monatlich)
Verpflegungszuschuss für Minderjährige: € 90.-; Bekleidung: € 150,- (jährlich), Schulbedarf: € 200,- (jährlich)

Pflichten der Quartierbetreiber
Den Quartierbetreibern obliegen die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben für Unterbringung und Verpflegung und diverse Nebenverpflichtungen (Betreuung, Meldungen usw.) sowie der Sauberkeit, Ordnung und Ruhe in den Quartieren. Insbesondere haben sie auch eine Basisbetreuung der untergebrachten Fremden zu gewährleisten.

Rechte und Pflichten der Asylwerber
Die Asylwerber haben Anspruch auf die vorgesehenen Leistungen der Grundversorgung. In jedem Quartier besteht eine Hausordnung, an die er sich zu halten hat. Gegenüber der Grundversorgungsbehörde bestehen diverse Meldepflichten und er hat sich insbesondere dem Asylverfahren zu stellen.

Darf ein Asylwerber einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen?
Der Asylwerber benötigt für eine unselbständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung, die theoretisch nach 3 Monaten erteilt werden könnte. Diese Beschäftigungsbewilligung ist aber nur in gewissen Branchen möglich (z.B. Erntehelfer). Die Beschäftigungsbewilligung ist von einem möglichen Arbeitgeber beim AMS zu beantragen, wobei die mögliche Stelle vorher Österreichern angeboten worden sein musste. In der Praxis werden kaum Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber ausgestellt.

Was versteht man unter Remunerantentätigkeiten?
Die sogenannten Remunerantentätigkeiten (gemeinnützige Arbeiten) sind in Flüchtlingsquartieren, für Gemeinden, Länder oder den Bund zulässig (z.B. Schneeräumung, Straßenreinigung usw.). Grundsätzlich wird für diese Tätigkeit zwischen € 3,5,- und € 5,- bezahlt. Ab € 110,- pro Monat sind die Einkünfte auf die Grundversorgung anzurechnen.

Werden Asylquartiere überwacht?
Es gibt keine permanenten und speziellen Überwachungen von Asylquartieren. Vielmehr gibt es Kontrollen durch die Grundversorgungsbehörde aber auch regelmäßige Kontrollen durch die Fremdenbehörde. Darüber hinaus werden die Quartiere im Auftrag des Landes auch ständig von den beauftragten Betreuungsorganisationen im Auge behalten.

Was versteht man unter unbegleiteten minderjährigen Fremden?
Darunter versteht man minderjährige Asylwerber (unter 18 Jahren), die ohne Begleitpersonen nach Österreich gekommen sind oder hier alleine gelassen wurden. Diese minderjährigen Fremden werden von den Kinder- und Jugendhilfebehörden in eigenen Unterkünften mit wesentlich höherer Betreuungsdichte als bei Erwachsenenquartieren versorgt. Die Grundversorgungsvereinbarung sieht spezielle Leistungen für unbegleitete minderjährige Fremde vor (z.B. psychologische Betreuung, bessere Tagesstrukturierung, Deutschkurse usw.). Die Grundversorgungskosten für unbegleitete minderjährige Asylwerber belaufen sich derzeit auf maximal € 77,- täglich und werden analog den sonstigen Grundversorgungskosten vom Bund und den Ländern getragen.

Wie viele Personen befinden sich derzeit in Grundversorgung?
Bundesweit befinden sich derzeit ca. 40.000 Personen in der Grundversorgung. 16,8 % davon wären entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel von OÖ zu versorgen. Seit Juni 2014 war ein massiver Anstieg der Asylanträge zu verzeichnen. Sollte sich dieser Trend fortsetzen ist nach Maßgabe der vorliegenden Zahlen auch heuer mit keinem Rückgang der Grundversorgungszahlen zu rechnen. Insofern ist das Land Oberösterreich angehalten bis Ende Juli jedenfalls noch 1500 Versorgungsplätze zu schaffen und hofft dabei auch auf die Unterstützung der Gemeinden.

Sind Asylwerber in Grundversorgung krankenversichert?
Jeder Asylwerber in Grundversorgung ist bei der OÖ Gebietskrankenkasse versichert und hat somit vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dabei sind Asylwerber mit einem E-Card-Ersatzbeleg ausgestattet (keine E-Card), der dem Arzt vorzuweisen ist.

Quelle: OÖ Gemeindebund